Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Ergo. Deutscher Führerschein + in Deutschland ausgestellter internationaler FS hat keine Gültigkeit.
Klar sieht die Praxis anders aus. Kontrolle, 400 Bath ablegen ...fertig.
Weder Auto, noch Mopedverleiher interessiert das.
Aber halt nur so lange, bis ein Unfall, schlimmstenfalls noch mit Personenschaden oder gar Tod mit Thaibeteiligung passiert. Einen gültigen FS hat man nach Auffassung der Polizei dann nicht. Dementsprechend sieht der "Unfallbericht" der Polizei aus. Wobei der Farang sowieso generell Schuld hat ...mit oder ohne FS.
Warum kann man dann bei allen gängingen europäischen Vermietern Autos in Thailand mieten (inkl. Versicherung)?? Weil es in der Pflicht des Mieters ist, einen für das Land gültigen FS zu haben. Die Vermieter bangen ums Geschäft, der Kunde ist denen sch ... egal. Spätestens seit der Veröffentlichung des AA, ist es keine "Grauzone" mehr.
Mal Google bemüht und auf die Seite eines renommierten Münchener Autovermieters geschaut. Also ganz aktuell ..und wie ich finde .. DUMMFRECH.
"Für Thailand ist kein internationaler Führerschein verpflichtend. Es GENÜGT IHR NATIONALER FÜHRERSCHEIN: Ein internationaler Führerschein kann jedoch hilfreich sein, UM SPRACHPROBLEME bei einer Kontrolle zu vermeiden."
VERSICHERUNG ausgeschlossen:
"Solange gegen den Kunden wegen des Schadensereignisses ein Verfahren wegen der Begehung einer SRAFTAT oder einer ORDUNGSWIDRIGKEIT schwebt bzw. wenn ein solches Verfahren rechtskräftig mit der Verhängung eines BUßGELDES oder einer STRAFE endet."
Beim Unfall in Thailand, ohne gültigen FS, erfülle ich nahezu ALLE Voraussetzungen dafür !!! Aber der Versicherer ist bestimmt total kulant wenn es dann um deren Kohle geht.